Allgemeine Reisebedingungen
- Reisebedingungen
Die Reisebedingungen sind die Grundlage des Vertrages, der zwischen dem Reiseveranstalter und dem Käufer bezüglich der in diesem Reisekatalog angebotenen Leistungen und Pauschalreisen abgeschlossen wird.
Vertragsgegenstand des zwischen Reiseveranstalter und Käufer geschlossenen Reisevertrags sind desweiteren die Angaben, Beschreibungen und Bestimmungen dieses Kataloges sowie mögliche Änderungen, die dem Käufer mitgeteilt werden. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für Texte, Beschreibungen, Broschüren und Prospekte von Dritten, wie z. B. Hotelinhaber und/oder lokale Touristikorganisationen.
Die Anmeldung für eine Reise setzt die Annahme der Reisebedingungen voraus und der Reiseanmelder verpflichtet sich, diesen Folge zu leisten. Nicht schriftlich bestätigte mündliche Abreden sind null und nichtig. Des Weiteren finden die Reisebedingungen auch Anwendung bei Spezialprogrammen, die nicht Teil dieser Broschüre sind, vorbehaltlich der diesbezüglichen besonderen Bestimmungen.
- Anmeldung, Reisebestätigung und Reisedokumente
Die Anmeldung für eine Reise setzt die Annahme unserer Reisebedingungen voraus - Die Anmeldung und die Anzahlung
Die Anmeldung kann schriftlich, via Internet oder E-Mail, fernmündlich oder persönlich im Reisebüro geschehen und ist für den Reiseveranstalter und den Käufer erst dann verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Reisepreises ausgestellt ist.
Bei Anmeldung für eine Reise muss eine Anzahlung erfolgen, und zwar spätestens 7 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung.
Die Anzahlung beträgt in der Regel 20% des Reisepreises.
Sollte der Anmelder für dieselbe Reise noch andere Teilnehmer mitanmelden, so haftet er sowohl für deren Vertragspflichten als auch für seine eigenen Verpflichtungen.
- Die Reisebestätigung und die Reiseunterlagen
Nach der Anmeldung geht dem Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung mit Preisangabe und den zu leistenden Zahlungen zu.
Jeder Teilnehmer erhält ungefähr zwei Wochen, spätestens 4 Werktage vor Reiseantritt eine Liste der Hotels und einen genauen Reiseverlauf mit letzten wichtigen und nützlichen Informationen. Die Reisebestätigung dient als Reisedokument. Die Reisedokumente (Flugschein, Hotelgutscheine) werden eine Woche vor Abreise durch das Reisebüro ausgehändigt, vorbehaltlich Zahlung des Restbetrages.
- Preis der Reise inkl. Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise begreifen nur solche Leistungen, die im Katalog bei jeder Reise ausdrücklich als enthalten erwähnt sind ("Im Preis inbegriffen").
- Etwa notwendig werdende PREISÄNDERUNGEN infolge von Änderungen von:
- Transportkosten, insbesondere Treibstoffkosten;
- Gebühren und Abgaben bezüglich der angebotenen Leistungen, wie z. B. Flughafengebühren und Sicherheitsgebühren
- Wechselkursen, die auf die jeweilige Reise, beziehungsweise Aufenthalt angewandt werden;
bleiben vorbehalten.
Sollten solche Preiserhöhungen mehr als 10% des Reisepreises ausmachen, ist der Kunde berechtigt den Reisevertrag ohne Gebühren zu stornieren und muss den Reiseveranstalter innerhalb von 3 Tagen schriftlich über diese Entscheidung in Kenntnis setzen. Ab dem 20. Tag vor der Abreise sind keine Preiserhöhungen mehr zulässig.
GRUPPENERMÄSSIGUNGEN werden auf Anfrage gewährt.
KINDERERMÄSSIGUNGEN, soweit nicht angegeben, ebenfalls auf Anfrage.
Alle Zahlungen sind auf eines der Konten zu entrichten, die auf der Anmeldebestätigung abgedruckt sind.
Die Restzahlung ist prinzipiell 4 Wochen vor der Abreise fällig, spätestens aber bei der Aushändigung der Reisedokumente.
BEI ÜBERWEISUNGEN BITTE UNBEDINGT IHRE REFERENZNUMMER AUF DEM ZAHLSCHEIN (VIREMENT) VERMERKEN.
- Leistungen
Alle Angaben in diesem Prospekt und auf der dazugehörigen Internetseite sales-lentz.lu entsprechen dem Stand bei Drucklegung (Dezember 2008). Eventuell notwendige Änderungen der Leistungen und Preise vorbehalten, ebenso die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt, sowie aus den zusätzlichen Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Preise sind für den Reiseveranstalter grundsätzlich bindend, so wie sie Grundlage des Reisevertrags geworden sind. Vor Vertragsabschluss können Änderungen vorgenommen werden, über die der Käufer vor Buchung selbstverständlich schriftlich informiert wird. Nebenabsprachen, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche müssen in die Reisebestätigung aufgenommen werden, andernfalls sie nicht bindend für den Reiseveranstalter sind.
- Programmänderungen, Annullierung durch den Reiseveranstalter
Geringfügige Programmänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten. - Vor Abreise
- Sollte durch ein unvorhergesehenes, dem Reiseveranstalter gegenüber äusseres Ereignis, eine wesentliche Vertragsleistung unmöglich werden, so muss dieser innerhalb von 3 Tagen den Käufer davon in Kenntnis setzen. Der Käufer muss innerhalb derselben Frist davon in Kenntnis gesetzt werden, dass er das Recht hat, den Vertrag innerhalb von 7 Tagen aufzulösen oder aber die vom Reiseveranstalter eventuell angebotene Ersatzleistung anzunehmen.
- Bei einer solchen Vertragsauflösung wird die vom Käufer bereits gezahlte Summe innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsauflösung zurückerstattet. Der Käufer kann sich ggf. auch für eine gleich- oder höherwertige (ohne Aufpreis) Ersatzleistung entscheiden, falls ihm eine solche vom Reiseveranstalter angeboten wird. Bei einer minderwertigen Ersatzleistung hat der Käufer Anspruch auf Erstattung des Preisunterschiedes.
- Im Falle einer Vertragsauflösung durch den Reiseveranstalter, die nicht vom Käufer verschuldet ist, sind alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsauflösung dem Käufer zurückzuerstatten, ohne dass dadurch eventuelle Rechte des Käufers auf Schadenersatz beeinträchtigt werden.
- Der Käufer hat kein Recht auf Schadenersatz, wenn der Vertrag vor Abreise durch folgende Gründe aufgelöst wird:
- Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag annullieren, eine solche Annullierung darf nicht später als 21 Tage vor dem Abreisedatum geschehen. Der Käufer muss von der Annullierung schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.
- Falls die Annullierung infolge höherer Gewalt erfolgt, d.h. infolge anormalen, unvorhersehbaren, dem sich darauf Berufenen gegenüber fremder Umstände, die trotz aller Gewissenhaftigkeit nicht verhindert werden konnten. Die Reservierung über Bedarf (overbooking) gilt nicht als höhere Gewalt. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 10 Tagen.
- Nach Abreise
- Sollte nach Abreise eine wesentliche Vertragsleistung nicht mehr erbracht werden können, hat der Reiseveranstalter die Verpflichtung, eine zumindest gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Diese Ersatzleistung ist nicht zu erbringen, falls sie für den Reiseveranstalter nachweislich unmöglich ist.
- Im Falle einer höherwertigen Leistung wird diese dem Käufer ohne Aufpreis angeboten, im Falle einer Minderleistung wird die Preisdifferenz zwischen der vorgesehenen und der erbrachten Leistung erstattet.
- Im Falle der Unmöglichkeit für den Reiseveranstalter, eine Ersatzleistung anzubieten, oder falls der Käufer aus triftigen Gründen die angebotene Ersatzleistung nicht annimmt, hat der Reiseveranstalter die Verpflichtung dem Käufer auf Verlangen die für seine Rückkehr notwendigen Beförderungsunterlagen zu verschaffen, ohne Beeinträchtigung der eventuellen Rechte des Käufers auf Schadenersatz.
- Vertragsabtretung durch den Kunden, Rücktritt, Umänderungen
Der Käufer kann sich bis 8 Tage vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser allen besonderen Reiseerfordernissen genügt. Der Zedent und der Zessionar sind gegenüber dem Reisebüro solidarisch haftbar für die Zahlung des Restbetrags sowie der Mehrkosten, die durch die Abtretung entstehen und welche mit einer Bearbeitungsgebühr von mindestens 25 € pro Person berechnet werden. - Beim Rücktritt von einer gebuchten Reise bis zum 16. Tag vor der Abreise werden die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25 € pro Person verrechnet. Bei kurzfristiger Abmeldung werden zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
- Bei Abmeldung zwischen dem 15. und dem 3. Tag vor Beginn der Reise: 25% des Pauschalpreises.
- Bei Abmeldung zwischen dem 2. und dem Abreisedatum: 50% des Pauschalpreises.
- Bei Nicht-Erscheinen (no show) zum Abreisetermin werden Annullierungskosten in Höhe von 100% des Pauschalpreises verrechnet.
Ausnahme: Hotelbuchungen zu Messeterminen oder anderen Terminen, an denen die Hotels besondere Annullierungskosten berechnen. - Beim Rücktritt von einer Busreise bis zum 30. Tag vor der Abreise werden die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25 € pro Person verrechnet. Bei kurzfristiger Abmeldung werden zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
- Bei Abmeldung zwischen dem 29. und dem 15. Tag vor Beginn der Reise: 30% des Pauschalpreises.
- Bei Abmeldung zwischen dem 14. Tag und dem 3. Tag vor Beginn der Reise: 50% des Pauschalpreises.
- Bei Abmeldung zwischen dem 2. und dem Abreisedatum: 75% des Pauschalpreises.
- Bei Nicht-Erscheinen (no show) zum Abreisetermin werden Annullierungskosten in Höhe von 100% des Pauschalpreises verrechnet.
- Beim Rücktritt von einer Busrundreise inkl. Flüge ab Luxemburg werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
- Bei Abmeldung bis volle 45 Tage vor der Abreise: 15% .
- Bei Abmeldung zwischen dem 44. und dem 30. Tag vor Abreise: 25 % des Pauschalpreises.
- Bei Abmeldung zwischen dem 29. und dem 15. Tag vor Abreise: 50% des Pauschalpreises.
- Bei Abmeldung zwischen dem 14. und dem 3. Tag vor Abreise: 65% des Pauschalpreises.
- Bei Abmeldung zwischen dem 2. und dem Abreisedatum: 85% des Pauschalpreises.
- Bei Nicht-Erscheinen (no show) zum Abreisetermin werden Annullierungskosten in Höhe von 100% des Pauschalpreises verrechnet.
- Bei Sonderveranstaltungen (Reisen zu Konzerten, Ausstellungen, Sportveranstaltungen u.ä. in Verbindung mit einer Eintrittskarte), wird der Preis des Tickets nicht zurückerstattet. Bei Nicht-Erscheinen (no show) zum Abreisetermin werden Annullierungskosten in Höhe von 100% des Pauschalpreises verrechnet.
- Bei individuellen Buchungen von Hotels und anderen Leistungen, welche nicht im Rahmen einer Pauschalreise von Sales-Lentz erfolgen, gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters oder Hotels. Bei Buchungen von Linienflügen gelten die entsprechenden Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Unsere Reisebüros informieren Sie gerne.
- Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
- Haftung des Reiseveranstalters
- Die Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet für die Erbringung der vertraglichen festgelegten Leistungen, ob diese durch ihn oder durch andere Leistungsträger zu erbringen sind. - Nichthaftung
- Die Haftung des Reiseveranstalters tritt nicht ein, insoweit er beweist, dass die Nicht- oder Schlechterfüllung der vertraglichen Leistung auf einem Umstand beruht, der vom Käufer zu vertreten ist, durch eine unvorhergesehene und unabwendbare Handlung eines Dritten gegenüber der vertraglichen Leistungserbringung herbeigeführt wurde, oder im Falle höherer Gewalt.
- Gelten für eine vom Reiseveranstalter oder von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Käufer auf diese Vorschrift berufen.
- Der Reiseveranstalter haftet nicht für widerrechtliche, schuldhafte und unzulässige Handlungen der Hoteliers und anderer Dienstleistungsbetriebe sowie deren Angestellten und Agenten, die zum Nachteil der Käufer, ihres Eigentums oder Vermögens gereichen.
- Eventuelle Ansprüche der Käufer gegenüber Dienstleistungsbetrieben sind ausserhalb des Haftungsbereichs des Reiseveranstalters.
- In Schadenfällen, Annullierung der Reise oder des Aufenthalts infolge von nichtvorhersehbaren Umständen wie Krieg, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitlicher Anordnung (Grenzschliessungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik oder gleichgewichtigen Fällen haftet der Reiseveranstalter nicht. Die durch solche Fälle verursachten Mehrkosten sind zu Lasten des Käufers.
- Der Reiseveranstalter haftet nicht für Ausflüge, Rundreisen, Besichtigungen und Unterhaltung, die nicht Teil des Reiseprogrammes sind. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen geschieht auf eigenes Risiko des Käufers.
- Der Reiseveranstalter haftet nicht für Reservierungen von Hotels oder anderen Dienstleistungen, die direkt durch den Käufer gebucht wurden. Diese Reservierungen werden in keinem Fall vom Reiseveranstalter übernommen.
- Haftungsbeschränkungen
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters beschränkt sich auf den Reisepreis, ausser in Fällen von arglistiger Täuschung, bei schwerem Verschulden, das der arglistigen Täuschung gleichzustellen ist, oder bei Körperschäden. - Beschwerden
Eventuelle Beschwerden sind direkt an den Hotelier oder den lokalen Korrespondenten des Reiseveranstalters zu richten. Zusätzlich muss die Beschwerdeführung in Schriftform innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Rückkehr an den Reiseveranstalter gerichtet werden, ansonsten sie nicht wahrgenommen werden können. - Ausschluss von Ansprüchen u. Verjährung
- Alle Ansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich am Sitz des Reiseveranstalters geltend zu machen.
- Ansprüche des Käufers wegen der Reservierung und dem Ablauf der Reise verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
- Sonstiges
- Devisen und Grenzformalitäten
Die Reiseteilnehmer werden gebeten, sich mit den verschiedenen Devisen der zu befahrenden Länder zu versehen. Die zum Visa nötigen Anträge besorgt der Reiseveranstalter. Visumskosten werden mit dem Reisepreis erhoben. Der Kunde ist persönlich verantwortlich für das Einhalten der Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Reise nur im Besitz von gültigen Ausweis- und Grenzüberschreitungspapieren anzutreten. Sollte dies nicht der Fall sein werden alle dem Reiseveranstalter hierdurch anfallenden Kosten dem Kunden verrechnet. Achten Sie bitte auf die Gültigkeit Ihres Reisepasses! - Gepäck
Jedem Reisenden steht bei Busreisen die Beförderung eines Reisekoffers und einer Gepäcktasche zu. Bei Flugreisen beträgt die zulässige kostenlose Gepäckbeförderung 20 kg (Handgepäck ausgenommen). Bei Transatlantikreisen sind 2 Gepäckstücke pro Person zugelassen. - Impfungen und Sanitätsvorschriften
Die Reiseteilnehmer werden gebeten sich bei ihrem Hausartzt oder bei den staatlichen Sanitätsbehörden in Bezug auf vorgeschriebene bzw. zu empfehlende Sanitätsmassnahmen wie Impfungen und Prophylaxe zu erkundigen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für diesbezügliche Versäumnisse. Jeder Reiseteilnehmer sollte sich vor der Abreise das Formular E111 bei seiner Krankenkasse besorgen und gegebenenfalls auch seinen Ausweis der «Caisse Médico-Chirurgicale Mutualiste» und/oder «Luxembourg Air Rescue» während der Reise bei sich haben.
- Reiseversicherung
Es ist keine Reiseversicherung in den Reisepreisen bei den Reisen aus diesem Katalog inbegriffen. Jeder Teilnehmer kann seine individuelle Reiseversicherung bei der Buchung abschliessen.
- Finanzielle Absicherung und Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters
Gemäss Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juni 1994 sind die Leistungen des Reiseveranstalters durch die
MUTUALITE LUXEMBOURGEOISE DU TOURISME,
société coopérative de caution mutuelle (Handelsregister B 63569), deren Gesellschaftssitz sich 7 rue Alcide de Gasperi, L-2014 Luxembourg, befindet, finanziell abgesichert.
Die berufliche Haftpflicht des Reiseveranstalters ist gedeckt durch die Versicherungsgesellschaft FORTIS Luxembourg-IARD S.A., Grand Rue 74, L-1660 Luxembourg.
- Allgemeines
- Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Dezember 2008. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Druckfehler.
- Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die Preise, Leistungen und Programme zu ändern; das gleiche gilt bei Änderungen, die durch Druckfehler verursacht sind.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrags im Übrigen.
- Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für Angaben, die in Broschüren von Dritten enthalten sind.
- Gerichtsstand
Für Klagen sind ausschliesslich die Luxemburger Gerichte zuständig.
- Veranstalter
Voyages Sales-Lentz S.A.
ZAE Robert Steichen
4, rue Laangwiss
L-4940 Bascharage
Tel.: 2 36 26 - 1 Fax: 2 36 26 - 388
Internet: www.sales-lentz.lu
Firmenregisternummer LU 19761838
Handelsregister Luxemburg B95540